Die WEG-Reform ist zum 01.12.2020 in Kraft getreten und bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Auch für uns bedeutet dies ein teilweises Neudenken von Alltagsabläufen. Unsere Mitarbeiter wurden bereits und werden fortwährend geschult. Auch ist davon auszugehen, dass das WEMoG durch Urteilsverkündungen ergänzt wird.
Für unsere Kunden bieten wir den Erwerb der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes inkl. Erläuterungen und Praxishinweisen an. Sprechen Sie uns gerne an.
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